Berliner Testament

Was ist ein Berliner Testament?

Das Testament eines Ehepaares, bei dem der länger lebende Ehepartner als Alleinerbe genannt wird, hat eine solch lange Testaments-Tradition, dass es als Berliner Testament einen eigenen Namen bekommen hat. Ein Ehepaar kann mit notarieller Unterstützung das gemeinschaftliche Testament zwischen den Ehegatten aufsetzen, um im Todesfalle eines Ehepartners das Vermögen der Ehegatten gesichert zu haben. Insbesondere, wenn Sie dazu weiterführende Fragen haben, welche Optionen Ihnen als Ehegatten das Berliner Testament in Frankfurt ermöglicht, stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Erbrecht gerne mit zusätzlichen Informationen zur Verfügung. Das Berliner Testament zeichnet mit einer wechselbezüglichen Verfügung klare Strukturen: wenn der eine Ehepartner stirbt, wird der andere Alleinerbe. Unsere Anwälte für Erbrecht aus Frankfurt erklären Ihnen alles ausführlich. Die Ehegatten setzen ein gemeinsames Testament auf und sind damit auch gemeinsam an dieses gebunden. Es kann nach einmaligem Aufsetzen nur einvernehmlich geändert oder angepasst werden. Das Berliner Testament in Frankfurt folgt typischerweise zwei Schritten: Im ersten Schritt wird der länger lebende Ehegatte im Todesfall des zuerst Sterbenden zum Alleinerbe. Der zweite Schritt befasst sich mit dem Todesfall des länger lebenden Ehegatten und bestimmt zumeist die eigenen Nachkommen als weitere Erben, die sogenannten Schlusserben. Nach dem Tod des ersten Ehegatten kann ein solches Testament nicht mehr geändert werden.

Warum ist das Berliner Testament in Frankfurt so beliebt?

Dieses klare Konzept der zwei Schritte der gegenseitigen Alleinerbschaft des länger lebenden Ehepartners und der Nachkommen als Schlusserbe ist mit das beliebteste Testament unter Ehegatten nicht nur in Frankfurt. Es überzeugt die meisten Ehegatten und Erben in Frankfurt durch die einfachen und sicheren Strukturen einer letzten Verfügung. Vor allem der wechselbezügliche Teil des Alleinerben und die nicht Abänderbarkeit des Testaments nach dem Tod eines Ehepartners sorgt bei allen Erbparteien in Frankfurt für Sicherheit und eine klare Erbschaftsanordnung. Unsere Fachanwälte für Erbrecht in Frankfurt beraten sowohl Ehegatten als auch potenzielle Erben gerne über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten rund um das Berliner Testament in Frankfurt.

Wozu dient ein Berliner Testament?

Das gemeinsame und notariell erstellte Testament sichert die Erbschaftsverteilung des zusammen erworbenen Vermögens im Todesfall eines Ehepartners. Als Fachanwälte für Erbrecht in Frankfurt ist es unsere Aufgabe, diese Sicherstellung durch fachliche Sachkompetenz zu begleiten. Die Wechselbezüglichkeit des Berliner Testaments sichert damit das ehepartnerliche Erbe. Dabei steht der länger lebende Ehepartner an erster Stelle vor den eigenen Kindern als potentieller Erbe, die nur als Schlusserben eingesetzt werden. Kein Ehepartner kann sich nach dem Tod des Erstverstorbenen aus diesem gemeinsamen letzten Willen lösen oder diesen abändern. Unsere Anwälte in Frankfurt informieren und beraten Sie gerne.

Für wen ist das Berliner Testament geeignet?

Das gegenseitig wirkende Berliner Testament ist vor allem unter Eheleuten beliebt, welche die Alleinerbschaft eines Ehepartners an erster Stelle sehen wollen. Die Einheitslösung eines Berliner Testament sieht die gemeinsamen Kinder als Schlusserben nur in zweiter Linie, es geht vorrangig um die nicht abänderbare Alleinerbschaft des länger Lebenden. Damit diese Alleinstellung wirklich gesichert wird, beraten Sie sich am besten mit einem unserer Fachanwälte für Erbrecht über die Möglichkeiten des Berliner Testaments in Frankfurt. Weiter ist das Berliner Testament vor allem für Ehepaare geeignet, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet sind. Wenn also das Vermögen, die Güter der Eheleute als mögliche Erbschaft, während der Ehe getrennt bleiben und erst mit einer Erbschaft zusammenfließen. Fragen Sie die Rechtsanwälte für Erbrecht aus unserer Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main. Wir unterstützen Sie zu jeder Zeit.

Wieso besteht beim Berliner Testament ein Pflichtteilsrisiko?

Bei dem bisher erklärten Berliner Testament handelt es sich um eine einfache Grundvariante eines gegenseitigen Ehe-Testaments. Eine große Schwachstelle ergibt sich dabei aus der Gefahr, dass die Nachkommen im Todesfall eines Elternteils vom länger Lebenden Alleinerben ihren Pflichtteil verlangen können. Unser Fachanwalt aus Frankfurt bietet Ihnen qualifizierte anwaltliche Hilfe. Diese Schwachstelle ist mit einem solchen einfachen Berliner Testament auch nicht zu umgehen. Daher wird es oft als sinnvoll betrachtet, dass die Kinder des Ehepaares in ein solches Testament mit einbezogen werden. Ein von den Nachkommen erklärter Pflichtteilsverzicht kann dementsprechend die Alleinerbschaft des länger Lebenden sichern. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass alle Kinder volljährig sind und in keinem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Denn wenn eines der Kinder zur Zeit des erklärten Pflichtteilsverzichtes noch in einer Ausbildung oder im Studium ist, kann dieser Pflichtteilsverzichtes im Nachhinein angegriffen werden.

Wie sollte ein Berliner Testament errichtet werden?

Wie jedes Testament empfiehlt sich auch bei einem Berliner Testament die Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt für Erbrecht aus Frankfurt, um die ideale Testamentsform für jedes Ehepaar zu finden, um gegebenenfalls die eigenen Kinder oder auch die Enkelgeneration miteinzubeziehen.

Was erben die Kinder beim Berliner Testament?

Da die Nachkommen bei einem einfachen Berliner Testament an zweiter Stelle stehen, erben sie in der Regel erst mit dem Tod des länger lebenden Elternteils – als typische Schlusserben. Dennoch können die Kinder im Falle eines nicht ausgehandelten Pflichtteilsverzichtes, vom Alleinerben ihren Pflichtteil verlangen. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Frankfurt beraten Sie gerne.

Wie hoch ist der Pflichtteil beim Berliner Testament?

Wie bei jedem anderen Testament, errechnet sich auch bei dem Berliner Testament der Pflichtteil durch die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Denken wir an ein Ehepaar, das im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat: Der verstorbene Vater hinterlässt z.B. 1.000 Euro den Erben, der Ehefrau und dem gemeinsamen Kind. So wäre der Erbteil des Kindes 50% (also 500 Euro) und der Pflichtteil läge bei 25% (also 250 Euro). Sie wünschen sich weitere Informationen? Wenden Sie sich an Ihren Anwalt für Erbrecht aus Frankfurt.

Was kostet ein Berliner Testament beim Notar?

Es gibt keine allgemeine Pauschale bei einer solchen Testamentsgestaltung. Wie die Notarvergütungsverordnung vorgibt, spiegeln die Kosten für die notarielle Erstellung eines Berliner Testaments zumeist den Streitwert einer Erbschaft, deren Wert und Bedeutung wider.

Was spricht gegen ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament wird gemeinsam von beiden Ehepartnern erstellt und kann auch nur einvernehmlich abgeändert werden. Diese wechselseitige Bindungswirkung kann für manche Ehen zum Nachteil werden. Daher sollten die Vor- und Nachteile eines Berliner Testaments von Fall zu Fall durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht aus Frankfurt geprüft werden.

Wie kann man ein Berliner Testament ändern?

Eine Besonderheit des Berliner Testaments ist, das die Eheleute es nur gemeinschaftlich beim Notar ändern können. Das impliziert, dass auch eine mögliche Scheidung und deren Folgen in ein solches Testament mit einbezogen werden sollten. Besprechen Sie alles wichtige mit einem Anwalt für Erbrecht aus Frankfurt, damit keine Fragen offen bleiben.

Was tun bei einer Umgehung des Berliner Testament durch Schenkung?

Vermögensschenkungen zeigen ein weiteres materiell-rechtliches Problem des Berliner Testaments auf. Um mit solchen Situationen adäquat umzugehen, ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht bei einem Berliner Testament in Frankfurt sehr hilfreich. Durch eine Schenkung hätte der benachteiligte Ehepartner einen Grund, das Testament anzufechten, zu ändern oder aufzuheben. Im Falle einer Schenkung, die erst nach dem Tod des Ehepartners zu Tage tritt, ergibt sich für den länger Lebenden ein Pflichtteilsergänzungsanspruch – abhängig von der Höhe der Schenkung. Fragen Sie uns – wir sind Ihre fachkundigen Experten als Rechtsanwälte für Erbrecht in unserer Kanzlei in Frankfurt.

Wie gestaltet sich das Berliner Testament ohne Schlusserben bei kinderlosen Paaren?

Auch kinderlose Paare können sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten. Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass ohne die eigenen Nachkommen als Schlusserben, die Eltern der Verstorbenen oder sogar die Geschwister und deren Kinder Pflichtteilsberechtigt sind. Klären Sie alles in einem ausführlichen Gespräch mit unserem Fachanwalt für Erbrecht aus Frankfurt.

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