Erbschaftssteuer

Was ist die Erbschaftssteuer?

Als Erbschaftssteuer bezeichnet man die Besteuerung auf eine Erbschaft, in deren Verlauf das Vermögen von dem verstorbenen Erblasser auf den Erben übergeht.

Weshalb wird die Erbschaftssteuer erhoben?

Wenn bei einem Todesfall, das Vermögen als Erbschaft vom Verstorbenen auf den Erben übergeht, ist das Vermögen abhängig von der Beziehung zwischen Erblasser und Erben und abhängig von dem Wert zu besteuern, der sogenannten Erbschaftssteuer. Dabei kommt es zu einer Erbschaftssteuer erst, wenn das übertragene Vermögen als Erbschaft durch den Tod des Erblassers dem Erben übertragen wird. Es kann aber auch vor dem Tod des Erblassers zu einer Schenkungssteuer kommen, wenn Vermögen ab einem gewissen Freibetrag den Besitzer wechselt. Daher wird die Erbschaftssteuer oft auch Schenkungssteuer genannt. Dabei wird vor allem bei nahen Verwandten ein allgemeiner Freibetrag festgesetzt, der nicht versteuert werden muss. So kann z.B. der Ehegatte des verstorbenen Erblassers ein Vermögen von 500.000 Euro steuerfrei erben bzw. als Schenkung erhalten. So ermöglicht der Staat bei einer Erbschaft von nahen Verwandten einen Bonus durch höhere Freibeträge und niedrige Steuersätze. Der Steuersatz liegt dabei nach dem ausgeschöpften Freibetrag bei mindestens 7% und höchstens 30%. Der Steuersatz ab dem Freibetrag ist abhängig von dem Verwandtschaftsgrad und der Steuerklasse. Der Freibetrag wird niedriger und die Steuersätze höher je entfernter das familiäre Verhältnis zum Verstorbenen ist. So liegt der allgemeine Freibetrag für z.B. die Geschwister des Verstorbenen in Steuerklasse II bei gerade einmal 20.000 Euro.

Wann muss man Erbschaftssteuer in Frankfurt zahlen?

Zu einer Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer kommt es erst, wenn der Freibetrag eines übertragenen Vermögens ausgeschöpft ist. Bei nahen Verwandten gilt demnach das Erben von 500.000 Euro noch als steuerfrei, alles danach ist zu versteuern.

Wann verjährt die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer kann im Prinzip nicht verjähren. Jeder Erbe ist dazu verpflichtet eine spezielle Erbschaftssteuererklärung abzugeben, wenn ein Erbe oder eine Schenkung erhalten wurde. Mit einem Todesfall und einem folgenden Erbe geht auch einher, dass der Staat oder Fiskus von der Vermögenssituation des verstorbenen Erblassers durch eine entsprechende Mitteilung der Bank an das Finanzamt erfährt. Dadurch, dass der Staat weiß, wie viel Geld zum Erbvermögen gehört, kommt es so gut wie nie zu einer strafrechtliche Verfolgung wegen nicht erklärter Erbschaftssteuer. Sollte dennoch keine entsprechende Erbschaftssteuererklärung abgegeben worden sein, verjährt die Erbschaftssteuer nach zwischen drei bis zehn Jahren abhängig von der Höhe der Erbschaft. Bei Fragen kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main. Unsere Kollegen informieren und beraten Sie (auch am Telefon) gerne.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer und wie wird sie berechnet?

Die Erbschafts- oder Schenkungssteuer ist u.a. abhängig vom familiären Verhältnis zwischen Erblasser und Erbe, sowie der Höhe des übertragenen Vermögens (ob Erbe oder Schenkung). Im Allgemeinen liegt die Erbschaftssteuer zwischen 7% und 50%.

Wie sieht es mit der Erbschaftssteuer bei einer Erbengemeinschaft aus?

Auch bei einer Erbengemeinschaft kann es zu einer Erbschaftssteuer kommen. Dabei ist jeder der Erben für sich steuerpflichtig und wird individuell berechnet abhängig von der Anzahl der Erben und der Vermögenshöhe der Erbschaft.

Wann ist die Erbschaftssteuer fällig?

Auch wenn es dazu keinen festen Termin gibt, besteht die Pflicht das Erbe sofort mit dem Erbschaftsbescheid zu versteuern. Die Steuerschuld entsteht also mit dem Todesfall. Dieser Pflicht wird mit der Abgabe einer sogenannten Erbschaftssteuererklärung nachgekommen. Für den Fall, dass das Erbe nicht als liquides Vermögen zur Verfügung steht, ist es dem Erben möglich um eine sogenannte vorübergehenden Stundung zu bitten. Damit erhält der Erbe mehr Zeit, um das Vermögen zu liquidieren, damit die Höhe des Vermögens und damit die Höhe der Erbschaftssteuer berechnet werden kann.

Wer erhebt die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer erhebt das zugehörige Erbschaftssteuer-Finanzamt, bei dem auch die Erbschaftssteuererklärung eingereicht werden muss.

Warum kann man die Erbschaftssteuer nicht durch eine Schenkung umgehen?

Eine Schenkung, bei dem ein größeres Vermögen noch zu Lebzeiten des Erblassers den Besitzer wechselt, wird einer Erbschaft, die erst mit dem Tod des Erblassers eintritt, steuerlich gleichgesetzt. Dabei will der Staat oder der Fiskus die Situation vermeiden, dass ältere Menschen die Erbschaftssteuer umgehen, indem sie im Alter einfach größere Vermögensschenkungen machen. Bei einer Erbschaft und einer Schenkung gibt es die gleichen Freibeträge und es entstehen die gleichen Steuersätze. Wer allerdings früh plant, kann die Steuerpflicht in dem Sinne umgehen, dass alle 10 Jahre wieder der volle Freibetrag für eine Schenkung zur Verfügung steht. Setzen Sie sich mit unserer Kanzlei in Frankfurt am Main in Verbindung und unterhalten Sie sich mit Ihrem Anwalt, der Ihnen Klarheit gibt.

Wie werden Wertpapiere bei der Erbschaftssteuer veranschlagt?

Auch bei Wertpapieren gilt grundsätzlich der Todestag als Stichtag zur Steuerschuld. Dabei verhält es sich mit Vermögen, das nicht direkt als Kapitalvermögen zugänglich ist, sondern in Aktien oder Zertifikaten angelegt wurde, ähnlich dem Verfahren bei materiellen Erbschaften. Dabei gilt der Wert der Wertpapiere am Todestag als zu versteuern, wobei auch Wertpapiere in den Topf des Freibetrages mit eingerechnet werden. Erbt die Ehefrau z.B. 100.000 Euro Kapitalvermögen und 410.000 Euro in Wertpapieren, so ergibt sich eine Erbschaft in Höhe von 510.000 Euro, folglich müssen die 10.000 Euro über dem Freibetrag versteuert werden. Auch wenn der Stichtag der Wertermittlung normalerweise der Todestag des Erblassers ist, kann es auch hier zu Ausnahmen bei der Ermittlung des Verkehrswertes der Wertpapiere kommen. Grund für solche Ausnahmen sind vor allem stark schwankende Börsenwerte zwischen dem Todestag des Erblassers und dem Erhalt des Erbscheines, dementsprechend ist der Wert gleichermaßen zu mindern.

Wie werden Immobilien in der Erbschaftssteuer berechnet?

Bei Immobilien verhält es sich identisch zu Wertpapieren als Erbschaft: es gilt den Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln und entsprechend zu versteuern.

Wie lange kann ich zu viel gezahlte Erbschaftssteuer in Frankfurt zurückfordern?

Sollte es zu dem Fall kommen, dass falsche Werte oder nicht alle Vermögenswerte in dem Erbschaftssteuerbescheides erfasst wurden, wird die Erbschaftssteuer nach der Abgabeverordnung neu berechnet.

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