Erbvertrag

Was ist ein Erbvertrag?

Neben einem einseitigen Testament allein vom Erblasser, beinhaltet ein Erbvertrag die Beziehung zwischen dem Erblasser und einem Dritten. Dabei ist z.B. in einer Ehe der Dritte zumeist der Lebenspartner und ggf. die gemeinsamen Kinder. Der Erbvertrag wird gemeinsam aufgesetzt und ist im Gegensatz zu einem Testament ein bindender Vertrag zwischen allen Parteien. Als vertragliche Vereinigung über eine Erbschaft, kann diese Art der Verfügung den Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränken.

Was steht in einem Erbvertrag?

Ein bindender Erbvertrag zwischen dem Erblasser und einem Dritten soll meist die Verwaltung eines gemeinsam Vermögens erleichtern. Z.B. kann ein unverheiratetes Paar gemeinsam einen solchen Vertrag als Vertragspartner abschließen, um die Zukunft des gemeinsamen Vermögens zu sichern. Denn ein gemeinschaftliches Testament können nur Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften aufsetzten; nicht aber unverheiratete Paare. Der Erbvertrag sichert das gemeinsame Vermögen und beinhaltet meist auch einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht. Dabei ist es wichtig, dass diese Verfügungen von einem Notar aufgegeben wurde und alle Vertragspartner, der Erblasser, sowie die Erben, persönlich anwesend sind. Der Vertrag kann neben einem Erbverzicht auch Vor- und Nacherbenregelungen festlegen. Das Beispiel eines Familienbetriebes kann beide Fälle eines Erbverzichtes und der Vor- und Nacherbenregelung veranschaulichen. Der Vater, als Besitzer des Familienbetriebes und als Erblasser, geht einen Erbvertrag mit der Ehepartnerin und den Kinder ein. So könnte der Vertrag einen Erbverzicht, der Ehepartnerin (oder allgemein des länger lebenden Ehepartners) beinhalten, die zustimmt, dass die Kinder den Familienbetrieb direkt erben. Weiter kann der Vertrag Verfügungen beinhalten – beispielsweise dass die Kinder dazu verpflichtet sind, den Familienbetrieb weiterzuführen. Auch eine Nacherbenregelung könnte zum Einsatz kommen, wenn der Erblasser bestimmt, dass der Familienbetrieb zuerst an den Ehepartner als Vorerben übergeht und die Kinder als Nacherben eingesetzt werden. Bereits im Vorfeld können Ihnen Rechtsanwälte aus der Anwaltskanzlei in Frankfurt helfen.

Was kostet ein Erbvertrag bei einem Notar in Frankfurt?

Es gibt keine allgemeine Pauschale für die notarielle Erstellung der Verfügungen innerhalb eines solchen Vertrages. Wie die Notarvergütungsverordnung vorgibt, spiegeln die Kosten zumeist den Streitwert einer Erbschaft, deren Wert und Bedeutung wieder.

Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

Im Gegensatz zu einem Erbvertrag, ist ein Testament eine einseitige letzte Verfügung allein des Erblassers. Nur der Erblasser kann mit einem Testament handschriftlich oder mit notarieller Unterstützung durch einen Fachanwalt aus Frankfurt über das eigene Erbe bestimmen. Auf der anderen Seite ist der Erbvertrag ein gemeinsamer und vor allem bindender Vertrag zwischen Erblasser und weiteren Erbparteien, der nur mit notarieller Beglaubigung wirksam wird. Das Aufsetzen von einem Testament und eines Erbvertrages schließen sich dabei gegenseitig nicht aus. Durch notarielle Beratung kann individuell herausgefunden werden, was im Todesfall sinnvoller ist: ein Erbvertrag oder ein (gemeinschaftliches oder Einzel-) Testament.

Was geschieht mit dem Erbvertrag im Falle der Scheidung?

Anders als bei einem gemeinschaftlichen Testament, das mit der Scheidung an Gültigkeit verliert, ist für einen Erbvertrag die Ehescheidung irrelevant. Daher ist es oft ratsam, dass Ehepaare in ihrem gemeinschaftlichen Vertrag eine entsprechende Scheidungsklausel einfügen. Die sogenannte Aufhebungsklauseln beinhaltet zumeist, dass die Verfügungen im Erbvertrag mit der Scheidung ebenfalls an Gültigkeit verlieren. Eine Aufhebungsklausel ist aber nicht zwingend Teil eines Erbvertrages: jedes Ehepaar kann für sich entscheiden, ob der Erbvertrag mit den erbvertraglichen Regelungen auch nach der Ehescheidung noch an Gültigkeit haben soll oder nicht. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht aus Frankfurt beraten Sie gerne.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Der Erbvertrag als gemeinschaftlich erstellter und bindender Vertrag bringt vor allem Sicherheit für alle Erbparteien mit sich. Es gibt klare Verfügungen, was im Todesfall mit dem Erbe passieren soll und wer was erbt oder ggf. wer worauf verzichtet. Die Eigenschaft eines bindenden Vertrages schafft Klarheit für alle Parteien. Er kann z.B bei der Übertragung von Firmenanteilen sehr nützlich sein, da gemeinschaftlich vor dem Todesfall entschieden wird, was im Todesfall passieren soll. Die Verfügungen eines Erbvertrages können einvernehmlich abgeändert werden, solange alle Erbparteien am Leben sind. Tritt der Todesfall eines der Erbparteien ein, gilt der Vertrag als bindend und kann nicht mehr verändert werden.

Was kann man mit einem Erbvertrag regeln?

Ein Erbvertrag als vertragliche Vereinigung mehrerer Erbparteien regelt ganz klar die Vermögensverhältnisse und Erbschaftsansprüche im Falle des Todes einer Erbpartei. Hierbei können die verschiedensten Vermögens- und Erbschaftsfälle im Todesfall festgesetzt werden. Dabei kann ein Erbvertrag zwischen unverheirateten Paaren geschlossen werden, für die es nicht möglich ist ein gemeinschaftliches Testament aufzusetzen. Es kann aber auch ein Erbvertrag zwischen den Eltern und den Kindern geben, der die Übernahme des Familienbetriebes oder den allgemeinen Vermögensübergang klar regelt. Mit einem Erbvertrag gibt es die Möglichkeit, nicht nur einen Vermögensübergang regeln, sondern auch einen Erbverzicht oder bestimmte Verpflichtungen festsetzen, die mit einer Erbschaft einhergehen.

Wie kann der Erbvertrag nachträglich geändert werden?

Wenn ein Erbvertrag einmal gemeinschaftlich mit der persönlichen Anwesenheit aller Erbparteien und vom Notar erstellt wurde, ist der Vertrag bindend. Geändert oder angepasst kann ein solcher Vertrag nur werden, wenn alle Vertragspartner den Änderungen zustimmen. Die Erbparteien müssen demnach gemeinsam neue Regelungen finden. Die neuen Regelungen müssen wiederum notariell beurkundet werden. Nur durch die einvernehmliche Abänderung und die notarielle Beurkundung wird die Gültigkeit eines Erbvertrages erneuert. Ein Fachanwalt für Erbrecht aus unserer Kanzlei in Frankfurt unterstützt Sie hierbei gerne. Um den Erbvertrag nicht nur abzuändern, sondern aufzuheben, müssen die Vertragspartner ebenfalls zusammenkommen, um gemeinschaftlich und mit notarieller Unterstützung einen Aufhebungsvertrag zu gestalten. Mit einer solchen Erklärung gegenüber den Vertragspartnern verliert ein zuvor erstellter Vertrag an Gültigkeit.

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