Nachlass

Was ist ein Nachlass?

Nachlass ist das Vermögen, d. h. die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse des Erblassers, die beim Erbfall als Ganzes als Erbschaft auf den Erben übergeht. Zu den Nachlässen gehört nach herrschender Meinung neben den Rechten auch die Schulden des Erblassers (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten), für die die Erben grundsätzlich aufzukommen haben. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Frankfurt beraten Sie gerne bei jeglichen aufkommenden Frage zum Thema Nachlass.

Was fällt in den Nachlass?

In den Nachlass fallen alle vererblichen, d. h. überwiegend vermögensbezogenen Rechte und Pflichten, wie z.B. das Eigentum, sonstige dingliche und persönliche Rechte, Forderungen, aber auch der Besitz, das Handelsgeschäft mit seiner Firma, gewerbliche Schutzrechte sowie das Schmerzensgeld. Insbesondere, wenn Sie nicht sicher sind, was als Nachlass zu kategorisieren ist, helfen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Frankfurt, die richtige Einordnung vorzunehmen. Nicht in den Nachlass fallen und vererbliche Rechte, d. h. höchstpersönliche Rechtsbeziehungen des Erblassers wie Mitgliedschaftsrechte soweit diese nicht überwiegend vermögensbezogen sind. Auch Nießbrauch, die beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Unterhaltsansprüche mit Ausnahme von Rückständen, familienrechtlichen Erziehung, Verwaltung und Nutznießungsrecht sowie der Leichnam des Erblassers. Sollten Sie weiterführende Fragen zu diesen Themen haben, beraten Sie unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Frankfurt gerne.

Was ist der unterschied zwischen Nachlass und Erbe?

Der Nachlass ist gleichbedeutend mit der Erbschaft. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Erbschaft auch als Erbe genannt. In jedem Fall stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Frankfurt als kompetente Partner zur Seite.

Wie kann der eigene Nachlass geregelt werden?

Der eigene Nachlass wird durch letztwillige Verfügungen von Todes wegen geregelt. Diese sind Testamente, Erbverträge und Schenkungen von Todes wegen. Unsere Rechtsanwälte aus Frankfurt stehen Ihnen bei Fragen immer beratend zur Seite.

Was ist der digitale Nachlass?

Unter dem digitalen Nachlass bezeichnet man all die Rechtsbeziehungen die im digitalen Zusammenhang stehen. Als Rechtsanwälte für Erbrecht in Frankfurt sind wir auch mit diesen neuen Entwicklungen vertraut. Es handelt sich dabei insbesondere um Accounts bei Google, Facebook, Twitter, XING. Die zunehmende Digitalisierung und Nutzung dieser neuen sozialen Medien hat die Frage hervorgerufen, ob Erben ein Recht auf den Zugang zu diesen Accounts des Erblassers haben. Solche Fragestellungen sind auch für unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Frankfurt interessant. Das Landgericht Berlin hat mit seiner Entscheidung vom 17.12.2015 (Az. 20 O 172/15) Antworten auf sehr viele der derzeit diskutierten Fragen gegeben, die das digitale Erbe aufwirft und der Erbengemeinschaft im Ergebnis den Anspruch auf Zugang zuerkannt. Ob durch Änderung der AGBs der sozialen Plattformen dies auch in Zukunft noch der Fall ist bleibt abzuwarten. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht verfolgen solche aktuellen Entwicklungen aufmerksam, um sie zuverlässig auf höchstem Niveau beraten zu können.

Wie wird der Nachlass unter den Erben aufgeteilt?

Grundsätzlich wird die Aufteilung nach der Erbquote vorgenommen. Im Gegensatz zur Ehe ist die Erbengemeinschaft auf Auseinandersetzung angelegt. Jeder der Erben hat daher auch Mitwirkungspflichten bei der Auseinandersetzung. Damit bei dieser Aufteilung alles nach den korrekten Regeln abläuft, ist die fachliche Begleitung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Frankfurt sehr sinnvoll. Grundsätzlich gilt die Realteilung. Sollte diese nicht möglich sein verbleibt die Liquidierung, d. h. der Verkauf der beweglichen Vermögensgegenstände nach Befriedigung aller Verbindlichkeiten. Ein Auseinandersetzungsplan wird Erfolg haben, wenn nur noch Geldvermögen zu verteilen ist. Verweigert einer der Erben seine Teilnahme an der Auseinandersetzung besteht stets die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung beim Nachlassgericht. Hierbei ist Fachwissen und Erfahrung durch einen Fachanwalt für Erbrecht aus Frankfurt gefragt. Zu häufig werden bei einer Erbauseinandersetzung die theoretischen Spielregeln falsch in der Praxis verwendet. Obwohl der aktive Miterbe alles richtig gemacht hat besteht die Gefahr bei unsachgemäßen Vorgehen, dass dieser sich an den durch den untätigen verursachten Auseinandersetzungskosten beteiligen muss. Damit bei dieser Aufteilung keine Fehler passieren, ist es sinnvoll, den Prozess von einem unserer Rechtsanwälte für Erbrecht in Frankfurt begleiten zu lassen.

Was darf vom Nachlass abgezogen werden?

Vom aktiven Nachlass sind die Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen. Aber nicht alle Verbindlichkeiten sind auch abzugsfähig. Als Laie ist es oftmal nicht einfach, diese Differenzierung allein vorzunehmen. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Frankfurt helfen Ihnen gerne dabei. So sind zwar die Bestattungskosten Nachlassverbindlichkeiten, die weitergehenden Kosten für die Grabpflege stellt allerdings keine Nachlassverbindlichkeit dar. Sollte sich einer der Erben bei der Aufteilung des Nachlasskontos gegen einen Einbehalt eines Geldbetrages zur Deckung der Grabpflege weigern, werden sich die anderen Miterben dagegen nicht mit Erfolg wenden können. In Fällen, in denen Sie sich nicht sicher sind, was vom Nachlass abgezogen werden darf, ist es sinnvoll, einen unserer Rechtsanwälte für Erbrecht für eine Beratung in Frankfurt zu kontaktieren.

Wie lässt sich der tatsächliche Nachlass ermitteln?

Oftmals stellt sich die Frage, welche Erbschaft der Erblasser hinterlassen hat. Die Banken geben ohne Nachweis der Erbenstellung, d. h. Vorlage des Erbscheins keine Auskünfte. Auch kann Grundvermögen zunächst nicht festgestellt werden. Ohne Erbschein kommt man an dieser Stelle nicht weiter. Dieser sollte daher in jedem Fall unverzüglich nach Bekanntwerden der Erbenstellung beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Damit bei diesem Antragsprozess keine Fehler geschehen, ist es sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht in Frankfurt unterstützen zu lassen.

Was sind Verfügungen über den Nachlass?

Verfügungen über den Nachlass sind die Wahrnehmung der Eigentumsrechte, d. h. beispielsweise der Verkauf der Immobilie oder das Abheben von Geldmitteln vom Erblasser Konto.

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