Was ist eine Vorerbschaft?
Vorerbe ist der kraft Gesetzes oder aufgrund einer Verfügung von Todes wegen bestimmte Erbe, der in seiner Verfügung über den Nachlass durch die Anordnung der Nacherbschaft beschränkt ist. Die Vorerbschaft endet mit dem Eintritt des Nacherbfalls, d. h. die Erbschaft fällt dem Nacherben an (§ 2139 BGB). Grundsätzlich ist der Erblasser in seiner Bestimmung des Zeitpunktes, in dem die Erbschaft von dem Vorerben auf den Nacherben übergehen soll, frei. Liegt er keinen Zeitpunkt fest, fällt die Erbschaft dem Nacherben mit dem Tod des Vorerben an. Hat der Erblasser eine noch nicht gezeugte Person als Nacherben bestimmt, tritt der Nacherbfall mit dessen Geburt ein. (§ 2106 BGB). Hat er zwar einen Zeitpunkt bestimmt, zu dem der Erbe die Erbschaft erhalten soll, aber nicht bestimmt wer in der Zwischenzeit Erbe sein soll, gelten die gesetzlichen Erben des Erblassers als Vorerben (§ 2105 Abs. 1 BGB). Der Vorerbe tritt mit dem Erbfall in die gesamte Rechtsstellung des Erblassers ein und kann deshalb auch grundsätzlich über die zur Erbschaft gehörenden Gegenstände wie ein Vollerbe verfügen. Um dem Nacherben die Erbschaft möglichst ungeschmälert zu erhalten, ist der Vorerbe in seiner freien Verfügungsmacht eingeschränkt. Dem Vorerben verbleiben die Nutzungen des Nachlass grundsätzlich uneingeschränkt Verfügungen über Grundstücke oder unentgeltliche Zuwendungen sind diesem jedoch verwehrt. Der Erblasser kann den Vorerben aber von derartigen Beschränkungen freistellen. Man spricht vom sogenannten befreiten Vorerben. Unsere Anwälte für Erbrecht aus Frankfurt helfen Ihnen gerne bei allen Fragen.
Wann ist eine Vorerbschaft sinnvoll?
Eine Vorerbschaft ist immer dann sinnvoll, wenn der Erblasser erreichen will, dass nach dem Tod des Vorerben oder zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt seine Erbschaft an eine weitere Person übergeht. Durch die in der Vor- und Nacherbschaft enthaltenen Bindungswirkungen sind auch Behindertentestamente mittels der Vor – und Nacherbschaft möglich. Durch die Vorerbschaft erhält ein Pflichtteilsberechtigter mehr als seinen Pflichtteil. Eine Ausschlagung ist höchst persönlich und kann von einem Sozialträger nicht vorgenommen werden. Durch die hohen Pflege und Sozialkosten kann aber aufgrund der Bindungswirkung der Nachlass nicht geschmälert werden, weshalb ein Zugriff auf die Substanz nicht möglich ist.
Wie kann man sich aus einer Vorerbschaft in Frankfurt lösen?
Auch die Vorerbschaft ist eine Beschränkung, die einem Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2306 BGB die Möglichkeit unterbreitet, die Vorerbschaft auszuschlagen um seinen Pflichtteil zu erhalten.
Was sind die Vorteile einer Vorerbschaft?
Die Vorteile bei der Vorerbschaft liegen bei der Möglichkeit des Erblassers, einen Erben zu bestimmen, ohne dabei einen anderen in der Erbschaft zu übergehen. Beliebte Anwendung liegt bei der gegenseitigen Einsetzung von Ehegatten als Vorerben und der jeweiligen Kinder der Eheleute als Nacherben, soweit diese keine gemeinsamen Kinder sind. Es wird ermöglicht, dass der Familienbesitz in der Familie verbleibt, ohne den Ehepartner dabei zu übergehen.
Was sind die Nachteile einer Vorerbschaft?
Der Nachteil einer Vorerbschaft liegt in der mangelnden Bindung. So besteht lediglich beim Grundvermögen eine relative Sicherheit, dass dieses Vermögen nicht dem Nacherben entzogen wird. Ein befreiter Vorerbe wird faktisch wie ein Vollerbe betrachtet. Der Nacherbe hat kaum die Möglichkeit der Einflussnahme bei der Verwendung des Nachlassvermögens durch den Vorerben. Hierbei kommt es auf die richtige Verwendung der Vor- und Nacherbschaft in Verbindung mit anderen Regularien an. Gewisse Lücken und Mängel können dadurch vermieden werden.
Wie verhält es sich mit dem Pflichtteilsanspruch bei Vorerbschaft?
Durch Ausschlagung kann der als Nacherbe berufener Pflichtteilsberechtigte die ihm auferlegten Zwängen der Vorerbschaft dennoch seinen Pflichtteil verlangen. Auch dies sollte der Erblasser bei Verwendung der Vor- und Nacherbschaft berücksichtigen. Wenden Sie sich gerne an Ihren Rechtsanwalt aus Frankfurt und nutzen Sie seine Beratung zu diesem Thema.