Was ist eine vorweggenommene Erbfolge?
Die vorweggenommene Erbfolge ist kein gesetzliches Konstrukt, sondern bringt vielmehr den Willen des Erblassers zum Ausdruck, Gegenstände, die dieser zu Lebzeiten bereits unentgeltlich zuwendet (beispielsweise auch eine Schenkung), bei der späteren Auseinandersetzung zu berücksichtigen. Die Verwendung der Worte “im Wege der vorweggenommenen Erbfolge“ können als Ausgleichungsanordnung zu verstehen sein bzw. die Absicht enthalten, dass auf den Erbteil anzurechnen ist. Bei der Verwendung der Begrifflichkeit ist darauf zu achten, den Willen über die Ausgleichsanordnung oder die Anrechnung auf den Erbteil deutlich zu machen. Die Verwendung der Worte vorweggenommenen Erbfolge allein birgt stets Risiken. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Frankfurt beraten Sie und erstellen mit Ihnen die Dokumente.
Wie kann eine vorweggenommene Erbfolge in Frankfurt durchgeführt werden?
Die vorweggenommener Erbfolge ist eine unentgeltliche Zuwendung zu Lebzeiten (z.B. Schenkung). Es gibt viele Ausgestaltungen. Überträgt der Erblasser bereits zu Lebzeiten einen Vermögenswert unentgeltlich an einen Dritten unter Verwendung der Worte vorweggenommener Erbfolge, bringt er in der Regel damit zum Ausdruck, mit warmer statt mit kalter Hand zu geben – unter Berücksichtigung der erbrechtlichen Bestimmungen. Überträgt der Erblasser zu Lebzeiten unentgeltlich einen Vermögenswert mit der Bedingung, dass dieser erst mit seinem Tod erfolgen soll, finden die erbrechtlichen Vorschriften nur dann Anwendung wenn dies mit der Bedingung erfolgt, dass der Zuwendungsempfänger den Erblasser überlebt. Dagegen handelt es sich um eine Schenkung auf den Todesfall, wenn die unentgeltliche Zuwendung im Vordergrund steht. Bei § 331 BGB (Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall) entsteht das Bezugsrecht des Dritten erst mit dem Tod des Erblassers. Dies ist von besonderer Bedeutung bei Lebensversicherungsverträgen oder der Übertragung von Sparkonten. In diesem Fall sind die Vermögenswerte nicht dem Nachlass zuzurechnen. Ein Ausgleich oder eine Anrechnung erfolgt in der Regel nicht.
Welche Vorteile hat die vorweggenommene Erbfolge?
Mittels der vorweggenommenen Erbfolge können Vermögenswerte gezielt zu Lebzeiten zugeordnet werden. Der Erblasser sollte jedoch darauf achten, nicht sein gesamtes Vermögen zu übertragen, sondern den Zeitpunkt der Übertragung auf den Todesfall zu beschränken.
Welche Nachteile hat die vorweggenommene Erbfolge in Frankfurt?
Die vorweggenommener Erbfolge hat den Nachteil, dass mit ihr eine unentgeltliche Zuwendung verbunden ist, mit der Erwartung, dass der Zuwendungsempfänger unter Anrechnung auf seinen späteren Erbteil etwas erhält. Bei ungenauer Formulierung kann dies später zu erheblichen Streitigkeiten führen.
Wie kann durch eine vorweggenommene Erbfolge das Vermögen der Familie erhalten werden?
Das Vermögen der Familie kann auch nach Zuwendung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erhalten werden, soweit die Zuwendung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist und die Anrechnung bzw. die Berücksichtigung bei der späteren Auseinandersetzung mit ihr verbunden wurde. Diese und weitere Fragen können Sie jederzeit mit unseren Anwälten für Erbrecht in Frankfurt besprechen.
Warum bietet es sich durch die vorweggenommene Erbfolge an, den Schenker und seine Familie zu versorgen?
Werden Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten übertragen, kann sich der Erblasser der mit dem Vermögenswert verbundenen Verpflichtungen entledigen ohne dass der Vermögenswert liquidiert werden muss und mit der Übertragung sich gewisse Annehmlichkeiten vom Begünstigten versprechen lassen.
Wie wird eine vorweggenommene Erbfolge aufgesetzt?
Die vorweggenommener Erbfolge bedarf nur dann den erbrechtlichen Anforderungen, wenn diese auf den Todesfall bedingt ist. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass bei Anwendung der schenkungsrechtlichen Vorschriften die notarielle Beurkundung erforderlich ist, soweit die Übertragung nicht bereits vollständig bewirkt wurde.
Wie wird eine vorweggenommene Erbfolge umgesetzt?
Die Umsetzung der vorweggenommenen Erbfolge erfolgt noch zu Lebzeiten. Es handelt sich dabei um eine Schenkung, d. h. eine unentgeltliche Zuwendung eines Vermögensgegenstandes vom Erblasser auf den Schenkungsempfänger. Soll der Vermögenszufluss erst zum Todeszeitpunkt erfolgen sind die Formvorschriften dringend einzuhalten.
Wie kann mich ein Fachanwalt für Erbrecht in Frankfurt dabei unterstützen?
Ein Fachanwalt für Erbrecht hat das nötige Expertenwissen und ist stets der richtige Ansprechpartner bei der Durchführung erbrechtliche Angelegenheiten.