Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht dann, wenn nach dem Tod zwei oder mehrere Personen im Testament als Erben des Nachlasses durch den Erblasser benannt sind. Eine solche Erbengemeinschaft bildet sich entweder durch die gesetzliche Erbfolge oder aufgrund einer entsprechenden Verfügung durch den Erblasser .
Wer verwaltet bei einer Erbengemeinschaft den Nachlass?
Das Grundprinzip einer Erbengemeinschaft liegt darin, dass die Erben nur gemeinschaftlich über den Nachlass bestimmten können. Die Erben bilden eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft, bei der jeder Miterbe gleichermaßen Eigentümer des ganzen Nachlasses ist. Dementsprechend können sie in der Auseinandersetzung nur durch einstimmige Verfügungen über den Nachlass bestimmen. Wenn die reine Verwaltung des Erbes nur gemeinschaftlich stattfinden kann, ergeben sich z.B. durch geerbte Immobilien auch entsprechende Sonderfälle. Auf der einen Seite findet die Verwaltung einer Immobilie wie z.B. einer Mietwohnung in der Erbengemeinschaft statt. Auf der anderen Seite kann aber in dringenden Fällen oder Notsituationen, wie einem Heizungsausfall in der Mietwohnung im Winter, auch ein einzelner Miterbe Entscheidungen treffen. In einer solchen Notgeschäftsführung handelt der einzelne Erbe im Sinne der Erbengemeinschaft, um wie in diesem Beispiel weitere Schäden am Nachlass zu verhindern. Unsere Anwaltskanzlei für Erbrecht in Frankfurt berät Sie da gerne.
Wofür braucht man einen Notgeschäftsführer in einer Erbengemeinschaft?
Eine Notgeschäftsführung tritt nur in dringenden Fällen ein und zielt darauf ab, eine Wertminderung durch mögliche weitere Schäden am Nachlass zu vermeiden. Ein Notgeschäftsführer ergibt sich zumeist, wenn es in der Erbengemeinschaft zu keiner Einstimmigkeit bei Verwaltungsfragen zum Nachlass kommt.
Wie vermeidet man Streit in der Erbengemeinschaft?
Eine entweder durch das Testament angeordnete oder durch die Erbfolge entstandene Erbengemeinschaft kennzeichnet sich dadurch, dass verschiedene Parteien, ob gewollt oder ungewollt, als Miterben in einer Gemeinschaft zusammenkommen. Im Normalfall werden alle Erben ihr Erbe annehmen und es entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese ist dadurch gezeichnet, dass jeder Miterbe bei der Erbverwaltung einer sogenannten Mitwirkungspflicht nachkommen muss. Jeder Miterbe muss sich also an der Erbverwaltung beteiligen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, kann es es zu einer Schadensersatzpflicht kommen. Um bei der Auseinandersetzung Streit unter der Erbengemeinschaft zu vermeiden, ist es meist ratsam, unter den Erben einen Verwalter zu bestimmen. Dieser Verwalter kann mittels Vollmacht Entscheidungen zu der Erbschaftsverwaltung treffen und die anderen Miterben über Änderungen und den Verwaltungsstand informieren.
Was macht die Erbengemeinschaft so kompliziert?
Eine Erbengemeinschaft beruht darauf, dass die Erben gemeinschaftlich eine einvernehmliche Entscheidung treffen. Das kann je nach den Charakteren einer Erbengemeinschaft oder je nach Thema zu Streitpunkten und Unstimmigkeiten führen. Die Pflicht zur Einstimmigkeit und der hohe Verbindlichkeitsgrad führt zwangsläufig zu einer mangelnden Flexibilität der Erbengemeinschaft. Als Fachanwalt für Erbrecht in Frankfurt stehe ich Ihnen bei Ihren Entscheidungen gerne beratend zur Seite.
Wer erhält einen Erbschein in der bestehenden Erbengemeinschaft?
Der Erbschein als amtliches Zeugnis zur Erbverwaltung insbesondere in Zusammenarbeit mit z.B. Banken steht jedem Miterben einer Erbengemeinschaft zu. Es kann nur ein Erbe von seinem Recht einen Erbschein zu erhalten gebrauch machen, wenn er z.B. als Erbverwalter bestimmt wurde; es können aber auch alle Miterben einen Erbschein verlangen. Insbesondere wenn sich Teile des Nachlasses auch im Ausland befinden, empfiehlt sich neben dem Erbschein z.B. auch ein Europäisches Nachlasszeugnis zu beantragen.
Was passiert mit der Erbengemeinschaft, wenn ein Mitglied stirbt?
Im Todesfall eines Erben, der Teil einer Erbengemeinschaft war, kann es je nach Testament und je nach Anzahl der neuen Erben auch zu einer Erbengemeinschaft des Verstorbenen kommen. Damit wird das verstorbene Mitglied durch eine Erbengemeinschaft ersetzt: es entsteht eine neue Erbengemeinschaft innerhalb der bestehenden Erbengemeinschaft.
Wie wird die Erbschaftssteuer bei einer Erbengemeinschaft in Frankfurt berechnet und versteuert?
Die Erbschaftssteuer bei einer Erbengemeinschaft wird individuell versteuert. Ähnlich der Einkommenssteuer muss jeder Miterbe seinen Erbanteil selbst versteuern. Es ist wichtig zu betonen, dass keine „Steuergemeinschaft“ entsteht. Im Gegenteil: Jede Erbpartei ist für die Versteuerung des eigenen Anteils selbst verantwortlich.
Wer bezahlt in einer Erbengemeinschaft die Rechnungen?
Eine Erbschaft bedeutet nicht immer das eigene Vermögen zu vergrößern. Es bedeutet auch, Schulden vom Erblasser zu erben. Rechnungen, die mit einem Erbe einhergehen, müssen gemeinschaftlich von den Miterben bezahlt werden. Es besteht die Pflicht aller Teile einer Erbengemeinschaft sich zu finanziell an den Kosten zu beteiligen. Dabei gibt es drei verschiedene Arten wie es zu Rechnungen in einer Erbengemeinschaft kommen kann. Zum einen durch Erblasserschulden, also offenen Rechnungen eines Verstorbenen, die noch beglichen werden müssen. Auch bei Erbfallschulden werden alle Miterben haftbar: Schulden und Kosten, die erst durch den Tod des Erblassers entstanden sind. Weiter sind auch die Erbenschulden zu erwähnen, wenn sich z.B. ein Miterbe verschuldet oder gar in die Insolvenz gerät. Im diesem Fall allerdings ist die Erbengemeinschaft und insbesondere der gemeinsame Nachlass nicht haftbar. Allerdings ist es möglich, dass die Gläubiger sich in den Erbanteil vollstrecken können. Wir informieren und beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte für Erbrecht aus unserer Kanzlei in Frankfurt am Main.
Warum ist eine Erbengemeinschaft nicht rechtsfähig?
Die deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Zusammenschluss verschiedener Erben ist seit 2002 rechtsfähig. Eine einfache Erbengemeinschaft allerdings nicht. Hierbei repräsentiert jeder Miterbe zu gleichem Teil die Gemeinschaft. Im praktischen Kontext bedeutet dass, wenn man eine Erbengemeinschaft vor Gericht bringen möchte, muss man jeden einzelnen Miterben verklagen.
Was sind die Vorteile eines Hausverkaufs für eine Erbengemeinschaft?
Die Testamentslösung einer Erbengemeinschaft ist von Streitpunkten charakterisiert. Der Verkauf eines gemeinschaftlich geerbten Hauses kann dabei die weitere Erbverwaltung erleichtern. Durch den Verkauf eines geerbten Hauses kann es zu einem schnelleren Abschluss des Erbvorgangs kommen, bei dem alle Miterben gleichermaßen ausgezahlt werden. Auch weitere Kosten für ein Haus entfallen und das Haftungsrisiko für eventuelle Schäden oder Modernisierungen sinkt. Im Einzelfall kann aber auch ein Haus zu Vermögenssicherung bei einer Inflation sinnvoll sein.
Was passiert mit einem Grundstück in der Erbengemeinschaft?
Durch den Verkauf eines Grundstücks oder die Teilungsversteigerung kann die Erbengemeinschaft sich zu einer einfachen Liquidierung von Grundvermögen entscheiden, wobei jedem Miterbe der gleiche Teil des Grundstückes zusteht.
Wie kann man eine Erbengemeinschaft auflösen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie es zu der Auflösung einer Erbengemeinschaft kommen kann. Am einfachsten und schnellsten löst sich eine Erbengemeinschaft dann auf, wenn nur noch Geld auf dem Konto ist. Dann können die Miterben durch einen Teilungsplan den Nachlass aufteilen und die Gemeinschaft beenden. Bei materiellen Hinterlassenschaften ist es ratsam erst eine Realteilung zu beschließen und dann die Liquidation des Erbes zu arrangieren. Dies kann z.B. bei einem gemeinschaftlichen Haus dazu führen, dass es gemeinsam verkauft und der Preis unter den Miterben aufgeteilt wird oder dass ein Miterbe das Haus behält und die anderen auszahlt. Eine Erbengemeinschaft ist darauf ausgelegt, dass sie sich so schnell wie möglich auflöst. Sie ist dann aufgelöst, wenn die Auseinandersetzung abgeschlossen, alle Rechnungen beglichen und das gemeinschaftliche Erbschaftsvermögen aufgeteilt wurde. Benötigen Sie Hilfe? Holen Sie sich Unterstützung bei unserem Fachanwalt mit dem Schwerpunkt Erbrecht in Frankfurt am Main.