Vorausvermächtnis
Was ist ein Vorausvermächtnis? Das Vorausvermächtnis ist das einem Erben zugewandte Vermächtnis (§ 2150 BGB). Ein Erbe erhält demnach über die Erbeinsetzung hinaus (im Voraus) einen bestimmten Gegenstand zugewandt, ohne dass dieser als Erbteil anzurechnen ist. Ein solches spezielles Vermächtnis ist unabhängig von der Erbenstellung. Zu unterscheiden ist bei einem Vorausvermächtnis von der bloßen Teilungsanordnung … Weiterlesen …